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Wie arbeiten wir

Der Sicherheitsinformationsdienst (BIS) arbeitet nicht flächenhaft, sondern beschäftigt sich nur mit Bereichen, die durch das Gesetz über die Nachrichtendienste (Nr. 153/1994 Slg.) bestimmt werden. Der BIS hat das Recht die Informationen nur in diesen Bereichen zu erwerben und zu ermitteln. Er analysiert dann diese Informationen und wertet sie aus. Der BIS enthüllt, beschreibt und strebt nach dem Betäuben möglicher Bedrohungen im Voraus. Hier besteht der Unterschied zur Polizei, die ihre Arbeit erst nach dem Begehen einer Straftat beginnt. Die BIS-Aufgabe ist nicht die Ermittlung von Beweisen, die es ermöglichen, jemanden zu verhaften und vor das Gericht zu stellen, sondern die mögliche Bedrohung zu erkennen, rechtzeitig vor ihr zu warnen und sie durch passende Schritte zu eliminieren.

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Das Gesetz über die Nachrichtendienste bestimmt eindeutig, dass nur die Regierung und der Staatspräsident berechtigt sind, die Aufgaben an den BIS im Rahmen dessen Befugnisse zu vergeben. Der Staatspräsident kann eine Aufgabe an den BIS nur mit Kenntnis der Regierung vergeben. Das Gesetzt bestimmt auch, dass der BIS dem Staatspräsidenten und der Regierung einmal pro Jahr, oder jedes Mal wenn sie das beantragen, sein Tätigkeitsbericht einreicht.

Der Staatspräsident, der Premier und die kompetenten Regierungsmitglieder sind auch Adressaten von Berichten, in denen der BIS über Feststellungen, die unverzüglich bekannt werden müssen, informiert. Die Adressaten von BIS-Informationen sind auch Staats- und Polizeiorgane. Wenn die Informationsgewährung das vom BIS verfolgte Interesse nicht bedroht, übergibt der BIS ihnen Informationen zu seinen Feststellungen, die in ihren Tätigkeitsbereich gehören. Die konkrete Reaktion auf die BIS-Informationen ist ausschließlich in der Kompetenz der Adressaten, die die exekutiven Befugnisse haben.

Der BIS ist ausschließlich eine nachrichtendienstliche Organisation, die keine exekutiven Befugnisse besitzt. Der Dienst darf niemanden anhalten, verhaften, verhören, nichts befehlen und zu nichts zwingen. Wenn sich der Dienst mit einer Frage auf einen Bürger wendet, ist es ganz auf der Entscheidung des Bürgers, ob er antwortet oder nicht. Soweit der BIS seine Mission erfüllen soll, muss er im verheimlichten Regime arbeiten, aber immer hält er das Gesetz streng ein. Bei der Informationsermittlung ist der BIS berechtigt, die nachrichtendienstlichen Mittel zu benutzen und mit V-Leuten zusammenzuarbeiten. Viele Erkenntnisse erwirbt der Dienst aus den offenen Quellen. Der Dienst steht im Kontakt zur Polizei und kommuniziert intensiv mit inländischen und ausländischen Partnerorganisationen. Der Dienst sperrt sich vor der Öffentlichkeit nicht und bemüht sich Wege zu finden, die ihm die Kommunikation mit den Bürgern ermöglichen.

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