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Sicherheitssystem der Tschechischen Republik

Das Verfassungsgesetz Nr. 110/1998 Slg. über die Sicherheit der Tschechischen Republik, in der jeweils geltenden Fassung, sieht vor, dass die grundlegende Pflichten des Staates sind: die Wahrung der Souveränität und der territorialen Unversehrtheit der Tschechischen Republik, der Schutz ihrer demokratischen Grundlagen und der Schutz von Leben, Gesundheit und Vermögenswerten.

Dieses Gesetz sieht auch vor, dass die Sicherheit der Tschechischen Republik von Streit-, bewaffneten Sicherheits- und Rettungskräften und Havariendiensten gewährt wird. Die Staatsorgane, Organe der Gebietskörperschaften und natürliche und juristische Personen sind verpflichtet, sich an der Gewährung der Sicherheit der Tschechischen Republik zu beteiligen.

Im tschechischen Sicherheitssystem spielen Nachrichtendienste eine wichtige und unersetzliche Rolle bei der Sammlung, Erfassung und Auswertung von Informationen entscheidender Bedeutung für die Sicherheit der Tschechischen Republik und bei der unverzüglichen Identifikation von Sicherheitsbedrohungen und Risiken.

Die Rechtsvorschriften, die den Status der einzelnen Nachrichtendienste regeln, sind unterschiedlich, z.B. in Bezug auf die Art und Weise, wie die Direktoren ernannt oder entfernt werden. Dennoch sind tschechische Nachrichtendienste gleichberechtigte Partner, was die Erfüllung ihrer Aufgaben und anderen Pflichten betrifft. Die Regierung teilt den Nachrichtediensten Aufgaben zu, koordiniert ihre Aktivitäten und überwacht die Erfüllung ihrer Aufgaben.

Die Sicherheitsstrategie der Tschechischen Republik ist ein wesentlicher Teil der Sicherheitspolitik des Staates.

Die Sicherheitsstrategie der Tschechischen Republik definiert unerlässliche, strategische und andere wichtige Interessen der Tschechischen Republik, allgemeine Sicherheitsrisiken, langfristige Pläne und Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Bürger und guter Bedingungen für die Entwicklung und den Wohlstand der Tschechischen Republik.

Gesetzgrundlagen (Auswahl): 

  1. Verfassungsgesetz Nr. 1/1993 Slg., Verfassung der Tschechischen Republik
  2. Verfassungsgesetz Nr. 23/1991 Slg., das die Charta der Grundrechte und -freiheiten als Verfassungsgesetz der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik einführt
  3. Verfassungsgesetz Nr. 110/1998 Slg., über die Sicherheit der Tschechischen Republik
  4. Verteidigung und Krisen Gesetze (Gesetze und Durchführungsverordnungen)
  5. Gesetz Nr. 153/1994 Slg., über die Nachrichtendienste der Tschechischen Republik
  6. Gesetz Nr. 154/1994 Slg., über die Sicherheitsinformationsdienst (BIS)
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