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Organisierte Kriminalität

Der BIS orientiert sich in seiner Tätigkeit vor allem auf die informalen nicht institutionalisierten Strukturen, die sich vorzugweise in Form von Einfluss- und Klientelismusnetzen auftauchen. In einigen Fällen formieren die Netze parallele Machtstrukturen, die die Tätigkeit der Organe der Staatsverwaltung oder Selbstverwaltung gefährden oder beinahe untergraben. In Ausnahmefällen sind mit solchen Strukturen konkrete juristische Personen verknüpft, die wegen ihrer Tätigkeitsnatur nur schwer verfolgbar sind.

In diesem Gebiet beschäftigt sich der BIS mit Aktivitäten von Subjekten, die mittels illegale oder illegitime Methoden ihren Profit maximalisieren, oder legalisieren und  nach Realisierung ihrer Interessen in solcher Weise streben, die die ökonomischen und Sicherheitsinteressen des Staates bedroht.

  • Es handelt sich vor allem um Durchsetzung der partikulären Interessen mittels unzulässiger Einflussnahme auf Entscheiden der Staatsverwaltungsorgane, Selbstverwaltung und der Justiz und um unberechtigte Einflussnahme des legislativen Prozesses auf zentraler Ebene. Diese Aktivitäten führen oft zur Beschädigung der öffentlichen Haushalte und des Eigentums, aber ihre negative Auswirkung überschreitet in bedeutendem Maße die rein ökonomische Ebene.
  • Durch solche Aktivitäten kommt es zur Verletzung der Legalität und der Unabhängigkeit der Staatsgewaltausübung und der Entscheidungslegitimität der Staatsorgane. Das trägt zur Vertrauensuntergrabung der Bürger in öffentliche Institutionen bei und in Folge wird selbst der demokratische Grund eines Rechtsstaates gefährdet

Der BIS orientiert sich in seiner Tätigkeit vor allem auf die informalen nicht institutionalisierten Strukturen, die sich vorzugweise in Form von Einfluss- und Klientelismusnetzen auftauchen. In einigen Fällen formieren die Netze parallele Machtstrukturen, die die Tätigkeit der Organe der Staatsverwaltung oder Selbstverwaltung gefährden oder beinahe untergraben.

  • In Ausnahmefällen sind mit solchen Strukturen konkrete juristische Personen verknüpft. (Es handelt sich oft um Unternehmen, die wegen ihrer  Tätigkeitsnatur nur
  • schwer verfolgbar sind.)
  • Eher als durch feste formale Organisation und hierarchisierte Beziehungen kennzeichnen sich diese Subjekte durch Regelmäßigkeit und enormen Zeitumfang ihrer Aktivitäten.

Als Haupttätigkeitsmethoden dieser Gruppen identifiziert der BIS vor allem die Korruption, Aktivierung von klientelistischen Bezügen, Kollusion, Ausübung von ökonomischem Einfluss oder Druck, mediale Manipulation, Ausnutzung von Firmen und Gesellschaften der legalen Ökonomik oder Missbrauch der Nichtregierungsstrukturen.

Die organisierte Kriminalität im Rahmen der BIS-Tätigkeit überschreitet enge Auffassung des Strafgesetzes. Ihre Natur beruht nicht nur in der Natur der benutzten Methoden, die explizit illegal sind, sondern in möglicher Gefährdung der strategischen Staatsinteressen. Aus dem gesetzlichen Zuständigkeitsbereich des BIS geht hervor, dass seine Aufgabe nicht die Aufdeckung von konkreten Straftätigkeiten und die Realisierung des Strafregresses ist, sondern die Aufdeckung und eventuelle Neutralisation der negativen Folgen für die Staatsmachtausübung, die verfassungsmäßige, politische und gesellschaftliche Stabilität des Staates und seiner internationalen Stellung und Informierung der im Gesetz bestimmten Adressaten. 

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