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Handel mit militärischer Ausrüstung und Proliferation

Im Bereich der Sicherung von Informationen über den Handel mit militärischer Ausrüstung und Verbreitung arbeitet der BIS mit den folgenden Institutionen zusammen: dem Lizenz-Büro des Ministeriums für Industrie und Handel, dem Landesamt für nukleare Sicherheit, dem Außenministerium, dem Finanzministerium (der Zollverwaltung der Tschechischen Republik, der Finanzanalyseeinheit) und dem Innenministerium. Das Ziel ist die Lieferungen zu blockieren, wenn schon die Güter gefordert werden und ein Handel vorbereitet wird. Was den internationalen Handel mit militärischer Ausrüstung betrifft, zielt der BIS darauf ab, die Risiken zu minimalisieren, die mit Exporten nach Ländern, die nicht garantieren, dass sie tödliche Waffen nicht horten werden, oder dass sie diese Waffen nicht zu Repression oder Wiederausfuhr nach Risikoländern benutzen werden, verbinden sind.

Militärische Ausrüstung umfasst Produkte, ihre Komponenten oder Ersatzteile, die für die Nutzung durch die Streit- oder Sicherheitskräfte aufgebaut oder angepasst sind, um die Verteidigung und Sicherheit des Staates zu gewähren. Zu militärischer Ausrüstung gehören auch Maschinen, Geräte, Industrieanlagen, Technologien, Software, technische Unterlagen oder Anweisungen für militärische Zwecke - insbesondere für die Entwicklung, Herstellung, Prüfung und Erprobung von anderen Produkten, ihren Komponenten oder Ersatzteilen. Zur militärischen Ausrüstung gehören auch Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit militärischer Ausrüstung stehen: Reparaturen, die Bereitstellung von Informationen, eingehende und ausgehende Experten für Forschung, Entwicklung, Konstruktion, Produktion, Anpassung, Reparatur, Wartung, Verwendung und Handhabung von militärischer Ausrüstung.

Verbreitung ist die Bezeichnung für die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen und international kontrollierten Güter. Aus nachrichtendienstlicher Sicht bezeichnet die „Verbreitung“, oder genauer gesagt die „Nichtverbreitung“, die Überwachung und Unterbrechung von Aktivitäten, die zur Erlangung strategischer Materialien, Geräte, einzelner Komponenten, Technologien und Know-How dienen sollen, die für die Entwicklung und Produktion von Massenvernichtungswaffen (nukleare, chemische und biologische) und ihren Trägersystemen verwendet werden können.   

Der BIS interessiert sich auch für sog. Dual-Use-Güter, d.i. Produkte und Technologien, die zwar primär für einen zivilen Verwendungszweck hergestellt worden sind, aber aufgrund ihrer Eigenschaften auch für militärische Zwecke (für die Herstellung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen) verwendet werden können. Die Exportüberwachung der Dual-Use-Güter und Technologien soll dazu dienen, dass diese Güter und Technologien nicht in solche Staaten exportiert werden, die sie für ihre Programme zur Verbreitung von Massenvernichtungswaffen ausnützen können, oder an Organisationen, die sie für terroristische oder militärische Zwecke ausnützen können.

Illegaler Handel mit den oben genannten Gütern (vor allem ihr Export in Embargoländer oder ihre Verwendung bei einem terroristischen Angriff) kann zu erheblichen Schäden für die politischen und wirtschaftlichen Interessen der Tschechischen Republik führen.

Im Hinblick auf die Sicherung von Informationen über den Handel mit militärischer Ausrüstung und Verbreitung arbeitet der BIS mit den folgenden Institutionen:  das Lizenz-Büro des Ministeriums für Industrie und Handel, das Landesamt für nukleare Sicherheit, das Außenministerium, das Finanzministerium (die Zollverwaltung der Tschechischen Republik, der Finanzanalyseeinheit) und das Innenministerium. Das Ziel ist die Lieferungen zu blockieren, wenn schon die Güter gefordert werden und ein Handel vorbereitet wird. Was den internationalen Handel mit militärischer Ausrüstung betrifft, zielt der BIS darauf ab, die Risiken zu minimalisieren, die mit Exporten nach Länder, die nicht garantieren, dass sie tödliche Waffen nicht horten werden, oder dass sie diese Waffen nicht zu Repression oder Wiederausfuhr nach Risikoländern benutzen werden, verbinden sind. 

Der BIS informiert gesetzlich festgelegte Adressaten auch über weitere Fragen im Zusammenhang mit der Vermittlung, Transit oder Transfer der kontrollierten Güter. Außerdem, untersucht der BIS  auch Explosivstoffe für zivile/industrielle Zwecke, z.B. in Bezug auf die hausgemachten Sprengstoffe.

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