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Interne Kontrolle

Das Ziel der internen BIS-Kontrolle ist Aktivitäten zu verhindern, die mit der BIS-Stellung und -Arbeit unvereinbar sind. Man darf die Bedrohung der BIS-Sicherheit, den Informationsmissbrauch und -Hinterziehung nicht zulassen. Man muss die Verletzungen der internen Vorschriften entdecken und auf mögliche Mängel und Fehler bei der Ausnutzung der Mittel im materiellen, technischen und administrativen Hinterland aufmerksam machen.

In diesem Bereich spielen eine wichtige Rolle drei Referate, die direkt dem BIS-Direktor unterliegen: die Abteilung der Inspektion, die Abteilung der inneren Sicherheit und die Gruppe für innere Revision.

Das BIS-Kontrollsystem steht auf drei Grundsäulen. Die erste Säule ist die konkrete, klar definierte Verantwortung der Führungskräfte. Die zweite Säule ist die Beauftragung der Garantionsabteilungen, eine regelmäßige unabhängige Kontrolle der bestimmten Bereiche durchzuführen. Die dritte Säule stellt die Dezentralisierung der nachrichtendienstlichen Arbeit unter mehrere voneinander unabhängige Subjekte dar. Die erwähnte Dezentralisierung, die die Informationsflüsse und Arbeit mit Daten betrifft, ihre Archivierung inbegriffen, soll den möglichen Missbrauch von operativen Instrumenten vermeiden. Die eigene Kontrolle richtet sich u.a. auf die Gerechtigkeit der nachrichtendienstlichen Handlungen, die Einhaltung der inneren Vorschriften, Geldausgaben und den Gebrauch der materiell-technischen Mittel.

Der Mechanismus der inneren Kontrolle und der Aufsicht ist als dynamisches System konzipiert, das sich nach der inneren Entwicklung und äußeren Umwelt aktualisiert und optimiert. Das Ziel ist nicht nur die bloße Feststellung von Fehlern und Mängeln, sondern auch deren Prävention.

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