Zum Inhalt springen

Nachrichtendienstliche Mittel

Der Begriff nachrichtendienstliche Mittel beinhaltet:

  • nachrichtendienstliche Technik
  • Verfolgung
  • Deckmittel und -Dokumente

Die Benutzung billigt der Vorsitzende des Senats des Obergerichtes. Über die Verfolgung entscheidet der BIS-Direktor, oder einer von ihm bestimmter Mitarbeiter auf einer Führungsposition.

Beim Erwerb von Informationen ermöglicht das Gesetz dem BIS die nachrichtendienstlichen Mittel zu benutzen, die in drei Gruppen verteilt werden. Die erste Gruppe bildet die nachrichtendienstliche Technik, die zweite die Verfolgung (einer der effektivsten Instrumente für Informationserwerb), die dritte Gruppe die Deckmittel und - Dokumente.

Nachrichtendienstliche Technik

Die Bezeichnung „nachrichtendienstliche Technik“ ist eine summarische Bezeichnung für elektronische, fototechnische, chemische, physisch-chemische, radiotechnische, optische und mechanische Mittel und Einrichtungen, die verheimlich benutzt werden, d.h. in Fällen, wann der Dienst die Bürgerrechte und -Freiheiten verletzt. Erwähnen kann man z.B. Abhörung von Telefongesprächen, Überwachung des Betriebes konkreter Computers mit Internetverbindung, verdeckte Beschaffung von Ton- und Bildaufzeichnungen in verschiedener Umwelt, Identifizierung und Feststellung der Bewegung von Personen, Aussuchen, Öffnen und Durchsuchen der Briefe und anderer Sendungen.

Die Erlaubnis für die Benutzung von nachrichtendienstlicher Technik erteilt der Vorsitzende des Obergerichtes nur im Fall, wenn der Informationserwerb durch andere Wege uneffektiv, grundsätzlich erschwert oder ganz unmöglich ist. Die ausgestellte Bewilligung ist maximal drei Monate gültig und der Antrag muss folgende Angaben beinhalten: Gründe, Art der benutzten Technik, Zeit und Ort deren Benutzung und Identifikationsangaben des Objekts im Interesse.

Verfolgung

Als spezifisches verheimlichtes Mittel stellt die Verfolgung ein der effektivsten Instrumenten zum Informationserwerb dar. Im demokratischen Rechtsstaat darf ausschließlich in öffentlich zugänglichen Orten benutzt werden. Im Fall der BIS erteilt die Bewilligung der BIS-Direktor, oder eine von ihm beauftragte Führungskraft.

Die Verfolgung ist eine geplante - vor allem visuelle - Beschattung von Personen, Orten, Dingen, oder Gebäuden, am häufigsten richtet sich die Verfolgung auf die Aufzeichnung von der Bewegung, dem Behalten und den Tätigkeiten der Menschen. Im Fall der Verfolgung von Dingen, handelt es sich meistens um Bewegung verschiedener Postsendungen, z. B. Waffen oder Drogen. Im Fall von Orten oder Gebäuden, ist das Primarinteresse festzustellen, was in der Lokalität passiert, wer sich hier bewegt, wie benehmt er sich u. s. w.

Obwohl die Verfolgung nur ein Aspekt der operativen Arbeit ist, stellt sie bedeutenden und unvertretbaren Teil der nachrichtendienstlichen Arbeit dar. Im Rahmen der nachrichtendienstlichen Aktivitäten gehören die Verfolgungsoperationen zu den kostspieligsten. Meistens handelt es sich um Teamarbeit eingespielter Gruppe der Verfolger, die nach Bedarf zu Fuß gehen, Autos und verschiedene technische Einrichtungen benutzen. Für schnellere Kommunikation steht ihnen eine sichere Radioverbindung zur Verfügung. Die Ansprüche an einen professionellen Verfolger sind außerordentlich hoch, entscheidend sind Persönlichkeitsvoraussetzungen und -Dispositionen. Zu den Grundvoraussetzungen gehören Fähigkeit der Teamarbeit, gute Sicht, gutes Gehör, Gedächtnis und die Einsicht, die Geduld, die Fähigkeit sich zu konzentrieren und schnell zu entscheiden. Der Verfolger muss auch ausgezeichnet das Auto fahren und verschiedene spezielle technische Mittel beherrschen können. Die perfekte Beherrschung der Verfolgerprofession dauert 3 - 4 Jahre. 

Deckmittel und -Dokumente

Die Deckmittel und -Dokumente dienen zur Verheimlichung der echten Identität eines BIS-Angehörigen, seiner BIS-Angehörigkeit und zur Verheimlichung der BIS-Objekte und -Interessen. Deckdokumente dürfen nie Ausweise folgender Persönlichkeiten sein: 

  • Staatspräsident,
  • Abgeordnete oder Senator,
  • Regierungsmitglied,
  • Mitglied der Obersten Kontrollbehörde,
  • Gouverneur der Nationalbank der Tschechischen Republik

Weiter darf man nicht benutzen:

  • Dienstausweis eines Staatsanwalts oder Richters,
  • diplomatischer Reisepass
  • jegliches Dokument einer lebenden Person

 

Diese Website verwendet Cookies, um Dienste und Traffic-Analysen bereitzustellen. Durch die Nutzung dieser Website stimmen Sie dem zu. Mehr Informationen